Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Betretungsverbot der Wälder
Erneut herrscht im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Betretungsverbot der Wälder. Dresdenreisetipps.de informiert über die getroffene Allgemeinverfügung des Landratsamts Pirna.
Betretungsverbot der Wälder im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Laut Medienberichten hat das Landratsamt Pirna am Donnerstag, dem 25.07.2019, für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Betretungsverbot der Wälder angeordnet.
Die Allgemeinverfügung ist nicht unbegründet. Aufgrund extremer Trockenheit, die der andauernden Hitzewelle in Sachsen geschuldet ist, herrscht akute Waldbrandgefahr. Sowohl in den östlichen als auch nördlichen Landkreisen Sachsens wurde die Waldbrandstufe 5 ausgerufen. Dabei handelt es sich um die höchste Waldbrandgefahrenstufe.
Aus diesem Grund heißt es im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fortan: Wälder betreten verboten!
Das Betretungsverbot gilt für alle Wälder im Elbsandsteingebirge und Osterzgebirgskreis. Ab 21:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens dürfen die Waldgebiete gar nicht mehr betreten werden. Tagsüber können Wanderer und Spaziergänger nur die Waldwege nutzen. Wer jedoch absichtlich vom „Weg abkommt“, heimlich ins Dickicht schlüpft, um Pilze zu sammeln oder sein „Geschäft“ zu erledigen, sollte aufpassen. Das Verlassen der Waldwege gilt derzeit als Ordnungswidrigkeit. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen.
Bußgelder bei Missachtung des Verbotes, die Wälder zu betreten!
Die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Wälder des Landratsamts Pirna gilt laut Pressemitteilung vom 25.07.2019 bis auf Widerruf. Wer die Wälder in den betroffenen Gebieten in den Abend- und Nachtstunden betritt, oder die Waldwege tagsüber verlässt, muss mit einer saftigen Bußgeldverhängung rechnen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2500,00 Euro zu buche schlagen. In besonders schweren Fällen der Missachtung können sogar Geldstrafen in Höhe von bis zu 10.000,00 Euro fällig werden. Das derzeit ausgesprochene Waldbetretungsverbot gilt nicht für Trekkinghütten und Biwakplätze des Forststeigs. Diese dürfen angesteuert, müssen jedoch bis spätestens um 21:00 Uhr erreicht werden. Bereits am 28.06.2019 galt für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Algemeinverfügung, Wälder in bestimmten Zeiten nicht zu betreten und Waldwege nicht zu verlassen, welche um den 12.07.2019 wieder aufgehoben wurde.
Waldbrandgefahr bei Wetterbesserung nicht gebannt!
So schön Nachtwanderungen in den heimischen Waldgebieten auch sein mögen, Betretungsverbote werden nicht zum Spaß ausgesprochen. Solange die Trockenheit der Wälder in der Nationalparkregion anhält, muss auch bei Wetterbesserung und kurzfristigen Regenschauern immer mit Waldbrandgefahr gerechnet werden.
Deswegen gilt ohnehin ein striktes Rauchverbot. Offene Feuerstellen dürfen gleich gar nicht betrieben werden, dies sollte wohl selbstverständlich sein. Lagerfeuer im Wald haben nichts mit Romantik zu tun. Sie stellen eine akute Gefahr dar, auch für die faszinierenden Ausflugsziele im Elbsandsteingebirge und Umgebung.
Erfahre mehr zum Thema Waldbrandgefahr und drohende Sanktionen/Bußgelder bei Verstößen im Wald. Letztere gelten nicht nur für die Wälder im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Pizzalieferung in gesperrten Wald kommt Boofern teuer zu stehen
Nachtrag, 03.08.2019: Es gibt immer Leute, die halten sich nicht an ein Waldbetretungsverbot bei Nacht. Wenn der „kleine Hunger“ kommt, kommt manch einer sogar auf die Idee, sich eine Pizza direkt in den Wald liefern zu lassen. So geschehen jüngst im Nationalpark Sächsische Schweiz.
Nein, es ist kein Scherz: Boofer bestellten Pizza mitten in den gesperrten Wald. Pizzabote wurde trotz Waldbetretungsverbot zum „Zeughaus“ bestellt, um die dort wartenden, hungrigen Kletterer zu beliefern. Die Pizzabestellung in den zur nächtlichen Stunde gesperrten Nationalpark kam den Boofern doppelt teuer zu stehen. Die Wildcamper mussten nicht nur ihren Schlafplatz sofort räumen und umgehend das Waldgebiet verlassen. Ihnen droht obendrein ein saftiges Bußgeldverfahren.